Regelungen im Mindestlohn
Aktuell gibt es für die Pflegebranche noch einen allgemeinen Mindestlohn-Ansatz. Um auf die unterschiedlichen Qualifikationen der Pflegekräfte entsprechend Rücksicht zu nehmen, differenziert die Pflegekommission zum ersten Mal ab 01.04.2021 die Pflegehilfskräfte und qualifizierte Pflegehilfskräfte. Ab dem 01.07.2021 werden auch explizit die Pflegefachkräfte in die Mindestlohnregelung aufgenommen. Qualifizierte Pflegehilfskräfte sind Beschäftigte, die eine mindestens 1-jährige Ausbildung zu einem Assistenz- und Helferberuf, oder einer vergleichbaren Ausbildung in der Pflege abgeschlossen haben. Pflegefachkräfte verfügen über eine Qualifikation, die sie zur Ausübung von Tätigkeiten gem. §4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt. Ab September 2021 erfolgt eine Ost-West-Angleichung und es gelten bundeseinheitliche Regelungen für den Mindestlohn.